Krankenfahrten
Krankenfahrten
Grundsätzlich dürfen alle Menschen mit vorliegendem Hilfebedarf unseren Fahrdienst auch zu einer medizinischen Einrichtung nutzen.
In der Regel können wir diese Fahrten direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen.
Hierfür brauchen wir folgende Nachweise:
- eine vom zuständigen Arzt ausgefüllte „Verordnung einer Krankenbeförderung"
- eine Genehmigung Ihrer Krankenkasse, die Sie vor der Fahrt selbst dort beantragen müssen (oft telefonische Zusage der Krankenkasse)
Bei einer vorliegenden Genehmigung fällt für den Fahrtgast lediglich der gesetzlich vorgeschriebene Eigenanteil an, falls der Versicherte nicht zuzahlungsbefreit ist.
Wir fahren Sie zu folgenden Zielen:
- Arzt
- Krankenhaus
- Krankengymnastik
- Rehabilitation (REHA)
- Anschlussheilbehandlung (AHB)
- weitere therapeutische Einrichtungen
Unser Patientenfahrdienst bietet folgende Fahrtmöglichkeiten:
- im eigenen Rollstuhl
- im Tragestuhl
- per Liege
- Sitzend (Fußgänger m. Hilfebedarf)
Fahrtbestellung
Werkstags (Mo-Fr)
07:00 - 17:30 Uhr
Fragen zur Abrechnung bei Krankenfahrten
Werkstags (Mo-Fr)
07:00 - 17:30 Uhr
Was für Sie und uns wichtig ist zu wissen!
Wer? Von Wo nach Wo? Wann?
- Vorname und Nachname des Fahrgastes
- exakte Angabe Abhol- und Zielort
- Abhol- und Rückholzeitpunkt
- Telefonnummer für Rückfragen
- Eine Begleitperson wird kostenlos mitbefördert, wenn sie notwendig ist.
Angaben über die Transportart:
- Läufer mit Hilfebedarf
- Im Rollstuhl oder E-Rollstuhl
- Tragestuhl oder Liege
- Treppenhilfe am Abhol- und Zielort