Krankenfahrten
Sie sind in ihrer Mobilität stark eingeschränkt und könnten nicht mehr selbstständig zum Arzt oder zu einer medizinischen Einrichtung gelangen?
Wir fahren Sie zur Arztpraxis, ins Krankenhaus oder zur Einrichtung für Reha-Maßnahmen (Krankgengymnastik, Anschlussheilbehandlung (AHB), therapeutische Einrichtungen etc). Wir begleiten Sie persönlich von Ihrer Wohnungstür bis zur Behandlungsstätte. Bitte beachten Sie, dass bei einer Krankenfahrt kein medizinisch-fachliches Betreuungspersonal mitfährt.
Die Krankenfahrten führen wir mit Fahrzeugen mit behindertengerechter Ausstattung durch, so genannten „Behindertentransportwagen“ (BTW). Anders als Taxis oder Krankentransportwägen (KTW) verfügen unsere Fahrzeuge über Spezialumbauten, mit denen wir Sie nach Bedarf im Sitzen, im eigenen Rollstuhl, mit unserem Tragestuhl oder auf unserer Liege befördern können.
Grundsätzlich dürfen alle Menschen mit vorliegendem Hilfebedarf unser Angebot der Krankenfahrten zu einer behandelnden medizinischen Einrichtung nutzen. Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen die Krankenkassen die Fahrtkosten. Details haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Fahrtbestellung
Werkstags (Mo-Fr)
07:00 - 17:30 Uhr
Fragen zur Abrechnung bei Krankenfahrten
Werkstags (Mo-Fr)
07:00 - 17:30 Uhr
gesetzlich Versicherte
- Die Kostenübernahme für Krankenfahrten ist gesetzlich geregelt (Krankentransport-Richtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses, §60 SGB V). Wenn die vorgeschriebenen Voraussetzungen vorliegen, kann Ihr Arzt die Krankenfahrt verordnen. Wir vom Fahrdienst rechnen dann direkt mit Ihrer Krankenversicherung ab.
- Zur Krankenfahrt müssen gesetzlich Versicherte eine Zuzahlung leisten, wenn sie nicht davon befreit sind. Diese beträgt mindestens 5 und höchstens 10 Euro pro Fahrt (10 Prozent der Fahrtkosten). Die Zuzahlung muss auch bezahlt werden, wenn Kinder und Jugendliche gefahren werden.
Bitte klären Sie immer vor Fahrtantritt, ob Ihre Krankenversicherung die Kosten übernimmt. Lehnt sie ab, zum Beispiel wegen eines Formfehlers, müssen Sie die Kosten selbst bezahlen. Dasselbe gilt, wenn wir aufgrund fehlender Unterlagen nicht mit der Krankenkasse abrechnen können.
Folgende Grundvoraussetzungen müssen für die Kostenübernahme durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung erfüllt sein:
- Die Krankenfahrt muss zur nächsterreichbaren geeigneten Behandlungsstätte gehen und im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenversicherung erfolgen. Es muss sich also um eine zwingend medizinisch notwendige Behandlung handeln (§60 SGB V).
- Zusätzlich müssen Sie im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen aG BL oder H sein oder Ihnen wurde der Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung, Pflegegrad 4 oder 5 bestätigt bzw. bewilligt sein.
Unter Umständen übernimmt Ihre Krankenversicherung dennoch die Fahrtkosten. Dazu stellen Sie persönlich (nicht Ihr Arzt!) einen Antrag bei der Krankenkasse. Falls sie Ihnen die Kostenübernahme schriftlich bestätigt, können wir die Krankenfahrt durchführen. Ohne die schriftliche Zusage der Krankenkasse ist dies leider nicht möglich.
Als letzte Voraussetzung für die Kostenübernahme benötigen Sie noch eine ärztliche Verordnung der Krankenbeförderung. Sie erhalten sie von Ihrem Hausarzt, Facharzt oder vom Arzt in der behandelnden Einrichtung (Krankenhaus). Wir vom Fahrdienst benötigen diese Verordnung am besten im Voraus, jedoch spätestens bei Antritt der Krankenfahrt. Ohne die Verordnung können wir die Fahrt nicht abrechnen.
Bitte beachten Sie:
Fülllt der Arzt die Verordnung nicht korrekt oder nicht vollständig aus, kann die Krankenversicherung die Kostenübernahme ablehnen. Wir raten Ihnen, sich die Verordnung zur Sicherheit genau anzusehen und eventuell den Arzt um Nachbesserung zu bitten. Ein Beispiel für eine korrekt ausgefüllte Verordnung finden Sie hier (bitte klicken).
In unserem Beispiel geht es um eine Hin- und Rückfahrt zu einer ambulanten Behandlung. Die Fahrt soll im Rollstuhl mit einem Behindertentransportwagen (BTW) am 05.04.2023 durchgeführt werden.
Privatpatienten und Selbstzahler
Wir empfehlen, dass Sie vor Fahrtantritt immer mit Ihrer Krankenkasse klären, ob sie die Kosten übernimmt.
Die aktuellen Kosten der Krankenfahrt können Sie vorab bei uns erfragen. Bitte klären Sie mit Ihrer Versicherung, welche Unterlagen Sie für die Kostenerstattung benötigen.
Sie können die Kosten für eine Krankenfahrt auf auch selbst übernehmen.
In diesem Fall benötigen Sie keine Verordnung vom Arzt, sondern es muss nur ein Hilfebedarf vorliegen. Auf Nachfrage unterbreiten wir Ihnen gerne ein individuelles, auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Angebot.
Fahrt buchen? Folgende Angaben sind wichtig:
Wer? Von Wo nach Wo? Wann?
- Vorname und Nachname des Fahrgastes
- exakte Angabe Abhol- und Zielort
- Abhol- und Rückholzeitpunkt
- Telefonnummer für Rückfragen
- Eine Begleitperson wird kostenlos mitbefördert, wenn sie notwendig ist.
Angaben über die Transportart:
- Läufer mit Hilfebedarf
- Im Rollstuhl oder E-Rollstuhl
- Tragestuhl oder Liege
- Treppenhilfe am Abhol- und Zielort