Soviel Hilfe wie nötig und soviel Selbstständigkeit wie möglich!
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Informationen für Eltern und Begleitungssuchende

Unsere SchulbegleiterInnen sind in der gesamten Metropolregion Nürnberg, in Ober- und Unterfranken sowie in der Oberpfalz tätig.

Sie begleiten SchülerInnen an Regel- und Privatschulen, Gymnasien, Berufsschulen, Hochschulen, Förderzentren, heilpädagogischen Tagesstätten und Kindertageseinrichtungen.

Was tut Ihre Schul- und Studienbegleitung bzw. Ihr Integrationshelfer?

Die Schulbegleitung unterstützt Sie bzw. Ihr Kind auf der Grundlage des individuell festgestellten Hilfebedarfs. Sie handelt dabei stets nach den Grundsätzen: „Soviel Hilfe wie nötig und soviel Selbstständigkeit wie möglich" und „Hilfe zur Selbsthilfe".

Die Hilfe kann folgende Tätigkeitsfelder umfassen:

  • Unterstützung bei sensorischen und motorischen Problemen
  • Unterstützung bei der Kommunikation (ggf. mit Hilfsmitteln)
  • Förderung schriftlicher und mündlicher Mitarbeit im Unterricht
  • Anleitung zur Selbstorganisation
  • Förderung der Konzentration
  • Hilfestellung bei der Begegnung mit MitschülerInnen
  • Begleitung in Krisensituationen
  • Pflegerische Tätigkeiten etc.

Zu beachten ist, dass SchulbegleiterInnen keine Zweitlehrer sind. Die Vermittlung des Lehrstoffes bleibt immer in Händen der Lehrkräfte.

Beratung und Kontakt

Tel: 0911 462635-5000
Mail: E-Mail schreiben

Schulbegleiter-Service
Marientorgraben 3-5
90402 Nürnberg

Wie stellt man einen Antrag?

Zunächst stellen Eltern/Sorgeberechtigten oder Sie selbst (bei Volljährigkeit) beim zuständigen Kostenträger einen formlosen Antrag, am besten mit allen ärztlichen Unterlagen.
Hierbei beraten wir Sie gerne.

Sobald der Antrag beim Kostenträger eingegangen ist, wird der Hilfebedarf geprüft und Sie erhalten Rückmeldung, welche Unterlagen nachzureichen sind und ob evtl. ein ärztliches Gutachten benötigt wird. Ein Musterschreiben für die Beantragung beim Kostenträger inklusive einer Checkliste für die Beantragung bieten wir Ihnen hier zum Download an.

Wir suchen für Sie!

Wurde Ihr Antrag auf Schulbegleitung bereits gestellt oder bewilligt, suchen wir für Sie die individuell passende Begleitperson.

Die Schulbegleitung beginnt sofort nach der Bewilligung der Kostenübernahme und wenn sich alle Beteiligten eine Zusammenarbeit vorstellen können.
Bitte nutzen Sie das Erstkontakt-Formular oder rufen Sie uns an, damit wir für Sie tätig werden können.

Wer übernimmt die Kosten?

Laut der UN Behindertenrechtskonvention haben Menschen mit Behinderung das Recht auf einen gleichberechtigten, frei wählbaren Zugang zu Bildung. Deshalb übernimmt der Eingliederungshilfeträger (Bezirk) gemäß §§ 99, 104, 109, 111, 112, 113 SGB IX oder das Jugendamt gemäß §35a SGB VIII im Rahmen der Eingliederungshilfe die gesamten Kosten für die Schul- und Studienbegleitung und Integrationshilfe entsprechend der bewilligten Stundenanzahl.

Wer legt die Qualifikation der Assistenzkraft fest?

Die erforderliche berufliche Qualifikation der Begleitperson wird ausschließlich vom Kostenträger auf der Grundlage des individuellen Unterstützungsbedarfs festgelegt. Unterschieden wird zwischen Fachkräften, pädagogischen Hilfskräften und generellen Hilfskräften.

 

Weiter Informationen zum Thema Schulbegleitung und Integrationshelfer!