Besuchsregelung Boxdorfer Wohnanlage
Durch die Infektionsschutzmaßnahmen des Gesetzgebers ist die Besuchsmöglichkeit in Einrichtungen eingeschränkt. Wir bitten Sie dringend, die Einrichtung zum Schutz der Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen nicht ohne Anmeldung zu betreten.
Besuche ab 13.02.2023 sind nur eingeschränkt möglich
Nach der aktuellen Regelung dürfen Bewohner*innen unter folgenden Voraussetzungen Besuch empfangen:
- Alle Besucher*innen müssen ein tagesaktuelles negatives Testergebnis nachweisen (Selbsttest mit Eigenerklärung genügt).
- Besucher-PoC-Tests sind bei uns im Haus nur zu festgelegten Zeiten möglich.
- Besuche können nur nach Anmeldung (Klingeln) über den Haupteingang stattfinden.
- Besucher*innen müssen mindestens eine FFP2-Maske tragen.
Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem ausführlichen Aushang „Besuchsregelung ab 13.02.2023".
Wir bitten um Ihr Verständnis und stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung!