Mehrere Menschen mit Behinderung und Betreuerin an einem Tisch
Gemeinsam 
mit Menschen 
für Menschen

… seit 1962
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Besuchsregelung Boxdorfer Wohnanlage

Durch die Infektionsschutzmaßnahmen des Gesetzgebers ist die Besuchsmöglichkeit in Einrichtungen eingeschränkt. Wir bitten Sie dringend, die Einrichtung zum Schutz der Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen nicht ohne Anmeldung zu betreten.

Besuche ab 13.02.2023 sind nur eingeschränkt möglich

Nach der aktuellen Regelung dürfen Bewohner*innen unter folgenden Voraussetzungen Besuch empfangen:

  • Alle Besucher*innen müssen ein tagesaktuelles negatives Testergebnis nachweisen (Selbsttest mit Eigenerklärung genügt).
  • Besucher-PoC-Tests sind bei uns im Haus nur zu festgelegten Zeiten möglich.
  • Besuche können nur nach Anmeldung (Klingeln) über den Haupteingang stattfinden.
  • Besucher*innen müssen mindestens eine FFP2-Maske tragen.

Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem ausführlichen Aushang „Besuchsregelung ab 13.02.2023".

Wir bitten um Ihr Verständnis und stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung!